"Fall 2000": Keine Klage gegen Andersen

15.01.1999

MÜNCHEN (CW) - Der Rechtsstreit zwischen Andersen Consulting und dem Textilgroßhändler J. Baker Inc., Wether Canyon, Massachusetts, (siehe CW 50/98, Seite 16) ist vorläufig beigelegt. Ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren führte zu dem Ergebnis, daß das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen nicht für die mangelnde Datum-2000-Fähigkeit eines bei J. Baker installierten Handelssystems aufkommen müsse. Bei der vor etwa acht Jahren beendeten Implementierung sei Andersen all seinen Pflichten nachgekommen. Der IT-Dienstleister selbst hatte das Verfahren angestrengt, um seinen Ruf zu retten. Er reagierte damit auf die Drohung seines Kunden, eine unentgeltliche Beseitigung des "Millennium-Bugs" einzuklagen.