Problematisch wird es im Fall eines Vertragsabschlusses
Über die juristische Einordnung von Fake- Accounts klärte ihn Alexander Fischer auf, Fachanwalt für IT-Recht in der Stuttgarter Anwaltskanzlei Fischer & Dietz: "Rechtlich ist es nicht relevant, wenn jemand unter einem anderen Namen im Internet oder in sozialen Netzwerken auftritt. Erst wenn jemand unter falscher Identität einen Vertrag abschließen will, kann das zum einen strafbar sein wegen Betruges und zum anderen zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen."
Angenommen, Sabine R. schließt mit Daniel K. per E-Mail oder mündlich einen Arbeitsvertrag ab, so verstößt das zwar gegen die Schriftformerfordernis für einen Arbeitsvertrag. Unwirksam ist er aber dennoch nicht. Doch K. könnte ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er beweist, bei der Abgabe seiner Willenserklärung getäuscht worden zu sein. Der Arbeitsvertrag wäre somit nichtig.
Bewerbung sollte im Vordergrund stehen - nicht die Blondine
"Strafbar wird der Fall dann, wenn jemand suggeriert, eine andere Person zu sein, als die, die er tatsächlich ist, und die getäuschte Person eine Leistung erbringt, die sie nicht erbracht hätte, wenn sie Kenntnis von der wahren Identität gehabt hätte", so Fischer. Außer einer Täuschung kann rechtlich auch eine Urkundenfälschung vorliegen. Fischer hat jenseits rechtlicher Aspekte noch einen pragmatischen Tipp für Daniel K.: "Man sollte das Unternehmen als Ganzes und die Aufgabe in den Fokus einer Bewerbung stellen und nicht eine hübsche Kollegin, die attraktive Arbeitsbedingungen verspricht und womöglich nur ein Lockmittel ist."
- 2. Informationen zu Bewerbung
finden Jobsuchende bei Karriereportalen wie Stepstone, Monster oder der Arbeitsagentur. Auch im ><a href="http://karrierewiki.computerwoche.de/index.php?title=Hauptseite" target="_blank">Karriere-Wiki der CW </a> finden sich viele Tipps für Bewerber. - 3. Grundsätzliche Fragen
sollten Bewerber vor der ersten Suche klären: Wie weit darf der Arbeitsplatz vom Wohnort entfernt sein? Wie viel Berufserfahrung kann ich vorweisen? Soll es ein Vollzeit- oder Teilzeitjob sein? - 4. Jobangebote automatisch per E-Mail
Viele Dienste bieten die Möglichkeit, eine oder mehrere Suchanfragen zu speichern und die Ergebnisse automatisch per E-Mail an den Nutzer zu senden. Neu hereinkommende Stellenanzeigen werden dann regelmäßig an den Abonnenten geschickt. Hierfür ist eine kostenfreie Registrierung notwendig. - 5. Eigenes Profil anlegen
Bei einigen Karriere-Portalen besteht die Möglichkeit, ein eigenes Profil mit Lebenslauf und Foto zu hinterlegen. Das ist bei den meisten Diensten kostenlos. Im Idealfall findet ein Arbeitgeber auf Mitarbeitersuche das Profil und spricht einen Stellensuchenden aktiv an. - 6. Soziale Netzwerke wie LinkedIn,
Xing oder StudiVZ bekommen bei der Karriereplanung eine größere Bedeutung. Arbeitnehmer können hier ihre beruflichen Netzwerke pflegen und im Fall der Jobsuche vertraute Personen kontaktieren. Zudem nutzen Headhunter diese Netzwerke für die Suche nach geeigneten Kandidaten. - 7. Bewertungsportale wie Kununu
können bei der Jobsuche hilfreich sein. Kununu bietet Beschäftigten die Möglichkeit, Bewertungen zu ihrem Arbeitgeber in Bezug auf Führungsstil, Betriebsklima, Bezahlung etc. abzugeben.