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Fahrplan für Microsoft-Berufungsverfahren steht fest

12.10.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit hat gestern die Verhandlungstermine für die Berufung des Microsoft-Kartellverfahrens festgesetzt. Demnach hat der Softwareriese bis zum 27. November Zeit, seine erste schriftliche Stellungnahme einzureichen. Die Darlegungen der Gegenpartei, der US-Regierung und 19 Bundesstaaten, werden am 12. Januar 2001 fällig, bis zum 29. Januar kann sich Microsoft schriftlich dazu äußern. Die endgültigen Stellungnahmen beider Seiten müssen am 9. Februar abgegeben werden, die mündlichen Verhandlungen finden am 26. und 27. Februar statt.

Ein US-Gericht hatte Microsoft im vergangenen Sommer der Monopolbildung für schuldig befunden und zur Aufspaltung in zwei Teile verurteilt. Daraufhin hatte die Gates-Company Berufung gegen den Gerichtsbeschluss eingereicht. Während die Klägerpartei auf eine schnelle Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof hoffte, wird die Revision nun in niedrigerer Instanz verhandelt, wofür Microsoft plädiert hatte. Kritische Stimmen behaupten, die Redmonder wollten mit dieser Aktion vor allem Zeit schinden, um eine Zerschlagung des Unternehmens aufzuschieben beziehungsweise ganz zu verhindern.