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Fährt Abmahn-Anwalt Gravenreuth bald selbst ein?

12.09.2007
Der ob seiner Abmahnungen berüchtigte Münchner Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth muss jetzt selbst wegen versuchten Betrugs für sechs Monate hinter Gitter.

Das berichtet "Spiegel online". Wegen versuchten Betrugs soll von Gravenreuth demnach für sechs Monate hinter Gitter wandern. So laute das Urteil vom Berliner Amtsgericht-Tiergarten. Dem Urteil war ein längerer Streit zwischen dem Anwalt und der Berliner "tageszeitung" (taz) vorausgegangen. Auslöser war demnach eine sogenannte Bestätigungs-E-Mail, die der Anwalt im Frühjahr 2006 erhalten hatte. Das elektronische Schreiben forderte ihn auf, seine Anforderung des E-Mail-Newsletters der taz zu bestätigen. Solche E-Mails werden regelmäßig von Newsletter-Versendern genutzt, um die Identität des Bestellenden zu verifizieren.

Mit der Begründung, er habe diese Bestätigungs-E-Mail unbestellt zugeschickt bekommen, erwirkte der Anwalt beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung. Die Kosten des Verfahrens sollte die "taz" tragen. Die fälligen 663,71 Euro haben die Berliner nach eigenen Angaben fristgemäß überwiesen.

Im Dezember 2006 berichtete die Zeitung dann aber, von Gravenreuth habe den Zahlungseingang zwar bestätigt aber angegeben, könne ihn aber keinem Gerichtsbeschluss zuordnen. Gravenreuth selbst sagt, die "taz" habe den Verwendungszweck der Überweisung unklar angegeben. Er habe das Geld deshalb anderen noch offenen Forderungen zugeschrieben. Zudem soll der Anwalt einen Pfändungsbeschluss für die Domain taz.de erwirkt und auf seiner Homepage für die Versteigerung der taz-Domain geworben haben.

Die Zeitung ließ ihren Anwalt daraufhin Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gegen von Gravenreuth erstatten, heißt es weiter. Der Vorwurf: Dem Vollstreckungsgericht gegenüber habe von Gravenreuth nicht die Wahrheit gesagt, als er sagte, die Zeitung sei ihrer Zahlungsverpflichtung ihm gegenüber nicht nachgekommen.

Im Rahmen des Verfahrens soll laut "Spiegel online" auch die Münchener Kanzlei des Anwalts durchsucht worden sein. Dabei, so die "taz", sei unter anderem ein Fax aufgetaucht, dessen Erhalt von Gravenreuth bis dahin bestritten hatte. Der Berliner Richterin gegenüber verteidigte von Gravenreuth sich mit der Aussage, das Chaos in seinem Büro hätte ihn das Fax "übersehen" lassen. Die Annahme, ihm stünden noch Zahlungen seitens der taz zu, begründete er mit "mangelnder Rechtskenntnis".

Dieser Aussage mochte die Richterin aber offenbar nicht glauben. Laut einem Bericht der "taz" soll sie die Befürchtung geäußert haben, dass sich der Angeklagte auch zukünftig nicht an die Rechtsordnung halten werde. Zudem soll sie gesagt haben: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden".

Entsprechend fiel ihr Urteil aus. Statt einer Geldstrafe, die man in einem solchen Fall wohl auch hätte verhängen können, verhängte sie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Bereits im Jahr 2000 war von Gravenreuth wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt worden war.

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Für den Verurteilten besteht noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Zudem, so von Gravenreuth, sei die Klage in der Hauptsache in diesem Verfahren gegen die "taz" noch anhängig. Einen Termin beim Kammergericht gebe es aber erst im August 2008. (tc)