Experten sehen in mobilen TK-Anlagen keine Gefahr Die D-Netze stehen rechtlich gesehen auf wackeligen Beinen

10.12.1993

KOELN (hi) - Die unter Schlagworten wie "Elektrosmog" oder "Krebs durch GSM" gefuehrte Mediendiskussion um die digitalen Mobilfunk- Dienste des D-Netzes stoesst bei Wissenschaftlern und Technikern zunehmend auf Unverstaendnis. Aus Sicht der Fachleute stellt die elektromagnetische Umweltvertraeglichkeit der D-Netze kein Problem dar.

Nach Ansicht der Experten sind die von den D-Netz-Geraeten ausgehenden Hochfrequenzfelder so schwach, dass bereits im einem Meter Abstand keine elektromagnetischen Strahlungen mehr nachweisbar sind. Allerdings raeumen die Experten ein, dass bei einer exzessiven Dauerbenutzung der kleinen Handies eine geringfuegige Gewebeerwaermung im Kopfbereich moeglich ist. Hierdurch hervorgerufene Gesundheitsschaeden, so die Teilnehmer des EMVU- Fachkongresses (Elektromagnetische Vertraeglichkeit fuer die Umwelt) in Koeln, seien bisher nicht nachgewiesen.

Ebenso sei die Leistung der Sendeanlagen im D-Netz zu gering, um gesundheitliche Beeintraechtigungen hervorzurufen. Fuer zahlreiche Fachleute ist deshalb die momentane Diskussion nicht nachvollziehbar - zumal wenn beruecksichtigt wird, dass bereits seit Jahrzehnten Rundfunksender mit viel hoeheren Sendeleistungen im Betrieb sind und kaum Kritik ausgeloest haben.

Gab es auf der Veranstaltung der FIBA-Kongresse in Sachen Elektrosmog Entwarnung, so machte Alexander Rossnagel von der Uni Kassel die Teilnehmer auf eine andere Problematik aufmerksam: In bezug auf die Genehmigung der Sendeanlagen herrscht derzeit noch Rechtsunsicherheit, da in den Gesetzen die elektromagnetischen Emissionen nicht beruecksichtigt sind. Ein Umstand, der laut Rossnagel zu unterschiedlichen Urteilen gefuehrt hat und die Unsicherheit vergroessert, da das eine Gericht Anlagen vorlaeufig genehmigt, waehrend das naechste den Betrieb untersagt.

Besonders D2-Betreiber nutzen Gesetzesluecken aus

Einzige sichere Bestimmung aus juristischer Sicht ist im Moment das Baurecht, das aber die Emissionsfrage nicht erfasst. Zudem weist es fuer den Juristen eine gravierende Luecke auf: Antennen bis zu einer Hoehe von zwoelf Metern beduerfen keiner baurechtlichen Genehmigung. Eine Gesetzesluecke, die, so der Hochschullehrer, insbesondere die Betreiber des D2-Mobilfunk-Netzes ausgenutzt haben. Im Rahmen ihrer Strategie, zuerst die Ballungszentren zu versorgen, montierten sie die Sendeanlagen vor allem auf Schornsteinen und Hochhaeusern. Die Telekom kam dagegen mit ihrer von Anfang an angestrebten Flaechendeckung im D1-Netz um die Verfahren nicht herum, da ausserhalb der Ballungszentren der Bau von Antennenmasten notwendig war.

Aus Rossnagels Sicht ist es deshalb unverzichtbar, dass die Problematik endlich im Immissionsschutzgesetz geregelt wird, um eine Rechtssicherheit fuer den Betrieb der Netze zu erreichen.