Katalog der Schweizer Bundesverwaltung wird überarbeitet

Experten-Konzept ist nicht eindeutig

27.03.1987

BERN (CWS) - Die Benutzer- und Expertengruppe, die den dreiteiligen Bericht "Büroautomation in der Bundesverwaltung" vom Mai 1986 prüfte, hat beschlossen, als dritten Teil den Maßnahmenkatalog zu überarbeiten. Im Zentrum stehen jetzt fünf Pilotprojekte.

Zur Vorgeschichte: Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Organisation (BFO) hat letztes Jahr mit Hilfe der deutschen Beraterfirma Diebold GmbH einen Bericht erarbeitet, der in die drei Abschnitte "Ausgangslage", "Elemente einer Strategie" und "Realisierungskonzept" aufgeteilt ist. Danach dürften von den knapp

34 000 Arbeitsplätzen der allgemeinen Bundesverwaltung etwa 16 000 Arbeitsplätze für eine Unterstützung durch Werkzeuge der Büroautomation im weitesten Sinne in Frage kommen. Allerdings: Die Arbeitsgruppe ging davon aus, daß nur jeder vierte dieser 16 000 Arbeitsplätze mit entsprechender Hard- und Software ausgerüstet würde. Die notwendigen Investitionen, verteilt auf fünf bis zehn Jahre: 160 bis 200 Millionen Franken, wobei erfahrungsgemäß mit wiederkehrenden Betriebsausgaben im Umfang von 10 bis 15 Prozent gerechnet werden muß. Auf der anderen Seite habe die Arbeitsplatzumfrage ein theoretisches Effizienzsteigerungspotential von wiederkehrend jährlich rund 160 Millionen Franken ergeben.

So weit, so gut. Im Januar 1987 unterbreitete das BFO den von der Benutzer- und Expertengruppe - ihr gehörten Mitarbeiter verschiedener Bundesämter an - überprüften Bericht: Er enthält wortwörtlich die beiden ersten Teile des ersten Berichts. Das "Realisierungskonzept" jedoch fehlt.

Tauziehen um Normen

Als nächstes steht nun ein "Feinkonzept Büroautomation" auf dem Programm. Die dafür bestimmte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, folgende Punkte der Büroautomation vertieft zu erarbeiten: Organisationsstrukturen (Aufbau- und Ablauforganisation), Standards, Beschaffungspolitik, Wirtschaftlichkeitsfragen sowie eine Prognose des Personal- und Finanzbedarfs.

Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, daß derzeit zwischen BFO und Bundeskanzlei ein Tauziehen um die Kommunikationsnormen im Gange ist. Die Bundeskanzlei will dezidiert festgehalten haben, daß man

in Richtung des international verbreiteten X.400-Protokolls geht.

Doch daraus scheint nichts zu werden. Das BFO zeigt sich zwar offen für moderne Kommunikationsnormen", macht aber Unsicherheiten geltend. Fazit: Man setzt auf die Systems Network Architecture (SNA) von IBM und gestattet lokale Übergangslösungen.

Der Zeitablauf der Büroautomation bleibt ein Rätsel. Alles scheint mit den Erfahrungen aus den fünf Pilotprojekten zu stehen oder zu fallen: Wenn mit diesen Projekten nicht nachgewiesen werden kann, daß die Investitionen in die Büroautomation in einem Bereich oder Departement innerhalb von vier Jahren amortisiert werden können, wird bis zur endgültigen Erfolgskontrolle der Projekte kein Büroautomationskonzept bewilligt.

Damit ist hinfällig, was im dritten Teil angesichts des Computer-Wirrwarrs in der Bundesverwaltung Aufsehen erregte. Da hieß es: "Ab sofort sind für neue Projekte, die Büroautomationsfunktionen umfassen - also auch für Textverarbeitungslösungen -, nur noch kommunikationsfähige Systeme zu beschaffen." Und: "Die Hersteller der derzeit bei der Bundesverwaltung eingesetzten Systeme müssen aufgefordert werden, hinsichtlich der Kommunikationsünterstützung klare Aussagen zu machen. Das heißt, inwieweit eine Kommunikationsunterstützung gegeben ist, beziehungsweise welche Maßnahmen notwendig sind (Kosten), um diese nachträglich zu erreichen."

Erstaunlich ist auch, daß sich im neuen Bericht wiederum das theoretische Effizienzsteigerungspotential von jährlich wiederkehrend 160 Millionen Franken findet, ohne daß Klarheit darüber besteht, wieviele Arbeitsplätze mit welchen Geräten ausgerüstet werden ...

Gültig ist momentan der Satz im ersten Berichtsteil: "Solange ein solcher Bildschirmarbeitsplatz noch zirka 25 000 Franken kostet, ist ein flächendeckender Einsatz nicht sinnvoll." Im dritten Teil heißt es: "Was den Investitionsbedarf betrifft, so ist davon auszugehen, daß ein computerunterstützter Arbeitsplatz nach heutigen Preisen 40 000 bis

50 000 Franken kostet."