Das Kieler Landgericht hat in der vergangenen Woche die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Schmid abgelehnt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Kiel. Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2003 Anklage gegen Schmid erhoben, weil er als Vorstandsvorsitzender von mobilcom im Herbst 2001 die Firma mit einem überzogenen Motivationsprogramm für die Händler geschädigt habe. In dem Beschluss der 25. Großen Hilfswirtschaftsstrafkammer heißt es dagegen, die Tat sei nicht ersichtlich oder nicht nachzuweisen. (dpa/tc)