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Europäisches Komitee schwankt beim Spam-Mail-Gesetz

25.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Komitee der Europäische Kommission hat einem Vorschlag zugestimmt, wonach Direkt-Marketing-Unternehmen nur dann werbliche Faxe oder SMS-Mitteilungen versenden dürfen, wenn sich die Empfänger vorher mit den elektronischen Wurfsendungen einverstanden erklärt haben. Die Richlinie bedarf jedoch noch der Genehmigung des Europäischen Parlaments, die voraussichtlich im November 2001 erteilt wird. In Bezug auf Faxe und Kurzmitteilungen favorisierte das Komitee in seiner jüngsten Entscheidung die sogenannte "Opt-in"-Variante. Beim Versand von E-Mails zu Marketing-Zwecken befürwortete die Institution jedoch die weniger strenge Version des "Opt-out", bei der die Verbraucher erst nach dem Empfang der Werbe-Mails diese wieder abbestellen können.

Im Vorfeld hatte das Parlament einen Gesetzesvorschlag zu Internet-Datenschutzaspekten abgelehnt, der unter anderem den Umgang mit Cookies oder ungewünschten E-Mail-Sendungen ("Spam") regeln soll. Danach gingen das Papier zur Überarbeitung zurück an das Komitee der Europäischen Kommission (Computerwoche online berichtete).