Hosting-Provider entlastet

EuGH gegen Copyright-Filter im Internet

16.02.2012
Betreiber von Internet-Plattformen müssen nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts keine Filtersysteme für urheberrechtlich geschützte Werke einrichten.

Eine solche Verpflichtung wäre nicht im Einklang mit einem angemessenen Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Auch die Nutzer von Internet-Angeboten hätten "Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen".

In dem konkreten Fall ging es um juristische Schritte der belgischen Rechtevereinigung Sabam gegen das Soziale Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Sabam, die "Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers", wollte Netlog gerichtlich dazu bringen, mit einem technischen Filtersystem das Copyright auf den Profilseiten seiner Nutzer durchzusetzen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Urteil. Damit werde bestätigt, "dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben", erklärte eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme. Das Verbot von Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollten. (dpa/tc)