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EU will Mehrwertsteuer auf Online-Verkäufe einführen

13.02.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - EU-Bürger sollen künftig auch für digitale Produkte und Dienstleistungen, die sie via Internet von außereuropäischen Anbietern beziehen, eine Mehrwertsteuer entrichten. Eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Kommission haben die europäischen Finanzminister am Dienstag in Brüssel verabschiedet. Nach dem Vorschlag sollen E-Commerce-Betreiber mit Sitz außerhalb der EU voraussichtlich ab Juni 2003 den Kunden den Mehrwertsteuersatz deren Heimatlandes in Rechnung stellen. Bislang genießen diese Händler ein Steuerprivileg gegenüber EU-Anbietern, da sie digitale Produkte wie Software oder Videos ohne Aufschlag verkaufen können. E-Commerce-Betreiber aus EU-Ländern berechnen dagegen dem Käufer die in ihrem Land gültige Mehrwertsteuer von 15 bis 25 Prozent. Die Richtlinie sieht außerdem eine Steuerbefreiung für alle Online-Produkte oder -Services vor, die außerhalb der EU verkauft

werden.

Die neue Regelung deckt jedoch nur Endkundengeschäfte (B-to-C) ab, während für Business-to-Business-Transaktionen - das sind immerhin rund 90 Prozent aller E-Commerce-Geschäfte - andere Vorschriften gelten.

Die US-Regierung erklärte, die geltenden Gesetze würden eine Diskriminierung für kleine Unternehmen darstellen, die keine Niederlassungen in Europa besitzen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) arbeite selbst an einer weltweit gültigen E-Commerce-Steuer. Sollte diese Bemühung zu keinem Ergebnis führen, könnte die USA bei der World Trade Organisation (WTO) eine Beschwerde einlegen. Großbritannien hatte bereits erreicht, dass die neue Richtlinie zunächst nur für drei Jahre gilt. (mb)