Roaming

EU will Extra-Gebühren im Sommer 2017 beenden

30.06.2015

Roaming und Netzneutralität - Wichtige Fragen zu den neuen EU-Regeln

Hektisches Telefonieren mit dem Kostenzähler im Kopf - und dann noch im Urlaub? Das soll ein Ende haben. Die EU will die sogenannten Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren, Internet-Surfen und SMS-Versand im EU-Ausland binnen zwei Jahren abschaffen. Zumindest größtenteils wäre es dann mit den Extra-Kosten für Verbraucher vorbei.

Gibt es ab dem 15. Juni 2017 keine Roaming-Aufschläge mehr?

Die Antwort lautet: weitgehend Ja. Wer zum Beispiel Freikontingente an Telefonminuten, SMS oder Daten hat, kann diese dann im EU-Ausland genauso nutzen wie zuhause, wie die EU-Kommission erläutert. Sogenanntes "permanentes Roaming" soll aber ausgeschlossen sein - dabei würden Nutzer sich ihre SIM-Karte für das Handy im günstigeren Ausland kaufen, aber sie daheim nutzen. Um so etwas zu verhindern, dürfen Anbieter beim Erreichen bestimmter Mengen an Anrufen, SMS oder Daten Aufschläge erheben. Diese sollen aber deutlich unter den derzeitigen Obergrenzen liegen. Was das im Detail bedeutet, soll die EU-Kommission ausarbeiten.

Sinken die Gebühren schon vor dem Sommer 2017?

Ja. Bereits ab dem 30. April 2016 sollen die Obergrenzen der Roaming-Gebühren deutlich sinken. Dann dürfen Telefonate im EU-Ausland nur noch 5 Cent pro Minute kosten (derzeit 19 Cent für abgehende, 5 Cent für eingehende Anrufe), die Obergrenze für SMS ist dann 2 Cent (derzeit 6 Cent) und beim Surfen darf jedes Megabyte an Daten maximal 5 Cent kosten (derzeit 20 Cent). Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer.

Es gibt auch eine Einigung zur Netzneutralität. Was ist das?

Dies bedeutet, dass Internet-Anbieter alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken, egal woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Bisher gibt es für dieses "offene Internet" keine europäischen Regeln, nur einzelne EU-Staaten haben Vorschriften. Doch die Datenmenge wächst und damit auch die Gefahr von Staus im Netz. Deshalb wurde diskutiert, ob in Sonderfällen nicht doch manche Internetnutzer Vorfahrt bekommen sollten.

Was ist dazu beschlossen worden?

Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, wie die EU-Kommission erläutert. Wenn es eng wird, dürfen Anbieter allerdings den Verkehr regeln, nur eben normalerweise ohne Ansehen der Inhalte. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, gegen verbotene Inhalte wie Kinderpornografie oder gegen Cyber-Attacken vorzugehen. Sogenannte Spezialdienste wie Telemedizin oder Fernsehen im Internet sollen andere Nutzungen nicht verdrängen und nur angeboten werden, wenn es genügend Kapazität gibt.

Ist das alles nun endgültig beschlossen?

Weitgehend. In der Nacht zum Dienstag haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt. Auch die EU-Kommission, die die Neuerungen vorgeschlagen hatte, saß mit am Tisch. Nun müssen sowohl die EU-Staaten als auch das Parlament die Vereinbarung offiziell bestätigen. Meistens klappt das ohne Probleme. Zudem müssen noch einige Details ausgearbeitet werden. Dafür ist zum Teil die EU-Kommission zuständig. (dpa/mb)