EU-Vorschlag fuer offenen Netzzugang Bruessel will den Telefondienst als Buergerrecht festschreiben

17.02.1995

BRUESSEL (vwd) - Die EU-Kommission hat einen Gesetzgebungsentwurf zur Einfuehrung des offenen Netzzugangs (Open Network Provision = ONP) beim Sprachtelefondienst vorgelegt. Ueber die geplante Richtlinie soll kuenftig der offene und effiziente Zugang zu Telecom-Diensten sowie die Bereitstellung eines Mindestangebots in der Gemeinschaft gesichert werden.

Der Vorschlag geht auf einen Entwurf zurueck, der bereits im September 1992 Rat und Parlament unterbreitet worden war, und umfasst die ONP-Bedingungen fuer den Zugang zu den festen oeffentlichen Telefonnetzen beziehungsweise -diensten sowie fuer deren Nutzung. Aufgrund noch offener verfahrenstechnischer Fragen war diese Vorlage jedoch nach Inkrafttreten des Maastricht- Vertrages im Juli 1994 vom Europaeischen Parlament zurueckgewiesen worden.

Nach Angaben aus Bruesseler Kommissionskreisen haben sich die EU- Institutionen inzwischen darauf verstaendigt, das entsprechende Konsultationsverfahren spaetestens 1996 wieder aufzugreifen. Bereits fuer das zweite Halbjahr 1995 wird mit der prinzipiellen Zustimmung durch Rat und Parlament gerechnet. Der zustaendige Kommissar Martin Bangemann unterstrich bei dieser Gelegenheit die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Sprachtelefondienstes. Daher sollte, so Bangemann, jeder Buerger das Recht haben, "an diesem Dienst teilzunehmen".

Nach dem Prinzip der Nichtdiskriminierung muss der Sprachtelefondienst allerdings, wie es in Bruessel hiess, allen Benutzern gleichermassen angeboten werden. Dies gelte sowohl fuer den technischen Zugang, die Tarife, die Dienstequalitaet und Lieferfrist als auch die gerechte Kapazitaetsverteilung bei Unterversorgung, die Reparaturzeit sowie die Bereitstellung netz- und kundenspezifischer Informationen - wobei das relevante Datenschutzrecht zu beachten ist.