EU-Streit mit Microsoft: Kommission verlängert Antwortfrist

27.03.2007
Im Wettbewerbs-Streit mit Microsoft hat die Europäische Kommission dem Softwarekonzern eine kurze Atempause verschafft.

Das Unternehmen habe drei Wochen mehr Zeit, um auf Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Montag der dpa. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten am 1. März ein neues Verfahren gegen Microsoft wegen überhöhter Lizenzgebühren für Schnittstellen-Informationen eröffnet. Die Antwortfrist wäre am kommenden Dienstag abgelaufen. Microsoft habe wegen der Komplexität des Falls um einen Aufschub bis Ende Mai gebeten, sagte der Sprecher. Die Kommission halte aber drei Wochen für ausreichend.

Microsoft muss jetzt bis zum 23. April auf die Beschwerde reagieren. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld. Der US-Konzern hatte bereits in einer ersten Stellungnahme die Vorwürfe zurückgewiesen. Die EU-Kommission liefert sich seit Jahren einen erbitterten Streit mit dem weltgrößten Softwarehersteller. Es ist der mit Abstand schwierigste Wettbewerbsfall in Brüssel. Im Kern steht die Frage, wie das Betriebssystem Windows für Rechner mit Anwendungen anderer Hersteller dialogfähig gemacht werden kann. Microsoft soll dazu ausreichend Informationen zur Verfügung stellen. Es geht auch um die neuen Betriebssysteme Vista und Longhorn. Neu ist der Anfang März erhobene Vorwurf überhöhter Preise.

Bereits vor drei Jahren hatte die Behörde ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt und das Unternehmen zur Öffnung von Windows für mehr Wettbewerb verurteilt. Seitdem läuft ein Streit um die Umsetzung der Sanktionen. Nach Ansicht der EU-Kommission hält sich Microsoft nicht an das Urteil. Im vergangenen Juli verhängte die Behörde deshalb erneut ein Bußgeld von 280,5 Millionen Euro. Microsoft wiederum behauptet, Millionen von Dollar aufgebracht zu haben, um die EU-Auflagen zu erfüllen. Das Unternehmen hat beim obersten EU-Gericht in Luxemburg gegen die Sanktionen aus dem Jahr 2004 geklagt. Wann ein Urteil fällt, ist offen. (dpa/tc)