Richtlinien jetzt in EU-Staaten verbindlich

EU-Standards für Bildschirme gelten für alle Arbeitsplätze

17.01.1997

Die 1990 von der EU entworfenen Mindestvorschriften wurden mit der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV)" in deutsches Recht umgesetzt. Bildschirme müssen danach unter anderem eine verzerrungs- und flimmerfreie sowie kontraststarke Darstellung ermöglichen und ausreichend groß sein. Reflexionen und Spiegelungen dürfen nicht auftreten.

Benutzer müssen in der Lage sein, Helligkeit und Kontrast auf einfache Weise einzustellen. Der Bildschirm muß außerdem leicht neigbar und drehbar sein, die Tastatur muß sich ebenfalls neigen lassen und zudem vom Bildschirm getrennt sein. Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung ermöglichen.

Auch für die Arbeitsumgebung gelten eine Reihe von Standards. So muß ein Arbeitnehmer etwa am Bildschirmarbeitsplatz ausreichend Platz für wechselnde Arbeitshaltungen vorfinden. Die Arbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen am Bildschirm vermieden werden.

Der Gesetzgeber macht darüber hinaus Vorgaben zum täglichen Arbeitsablauf. Dieser müsse so organisiert sein, daß die Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird. Der Arbeitgeber ist ferner verpflichtet, den Arbeitnehmern vor der Aufnahme der Bildschirmarbeit und anschließend in regelmäßigen Abständen eine fachkundige Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten.