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EU stärkt Verbraucherschutz bei Finanzgeschäften im Internet

28.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach dreijährigen Verhandlungen hat sich der EU-Wirtschaftsministerrat gestern auf eine neue EU-Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verständigt. Demnach sollen für den Verkauf von Versicherungen, Kreditkarten oder Investmentfonds innerhalb der europäischen Union schon bald schärfere Verbraucherschutzbestimmungen gelten. In dem Richtlinienentwurf sind unter anderem die Rücktrittsrechte der Kunden geregelt: Wird ein Vertrag mit einem Finanzdienstleister via Internet, Telefon oder Fax geschlossen, soll dieser dann innerhalb von zwei Wochen annuliert werden können. Für Lebensversicherungs- und Fondsverträge ist sogar eine Frist von 30 Tagen vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Anbieter künftig per Gesetz dazu verpflichtet werden, ihre Kunden umfassend über die Vertragsmodalitäten aufzuklären. Durch die neue Regelung sollen sich die Verbraucher zudem besser gegen unerwünschte Angebote wehren

können. So sind in Zukunft Marketing-Aktionen per E-Mail, Telefon oder Fax untersagt, wenn er damit nicht einverstanden ist.

EU-Verbraucherschutzkommissar sprach in diesem Zusammenhang von einem wichtigen Durchbruch für die Rechte der Konsumenten. Die neue EU-Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Beobachter rechnen damit, dass die Umsetzung in nationales Recht für das Jahr 2004 zu erwarten ist.