EU-Richtlinie für E-Commerce

19.05.2000

MÜNCHEN (vwd) - Das Europa-Parlament hat eine Richtlinie für E-Commerce verabschiedet, die binnen 18 Monaten nach der Veröffentlichung in den Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Sie klärt, dass für die Anbieter grundsätzlich das Recht an ihrem Firmensitz gilt und sie ihren Kunden klare Angaben über ihre Identität und Adresse geben müssen. Außerdem werden EU-weit die Regeln für Vertragsabschlüsse, Werbung und Marketing sowie für den Verbraucherschutz vereinheitlicht. Der Handel im Netz soll nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beschränkt werden dürfen.