Fiskus kassiert bei Software, Inhalten und Diensten

EU regelt Mehrwertsteuer im Web

22.02.2002
MÜNCHEN (CW) - Die EU-Finanzminister haben sich auf ein Mehrwertsteuersystem für via Internet vertriebene digitale Güter geeinigt. Dazu zählen etwa Softwareprodukte, die der Käufer nach dem Erwerb herunterlädt, Web-Inhalte wie beispielsweise Bilder und Online-Dienste.

Die Regelung sieht vor, dass Firmen, die nicht innerhalb der EU beheimatet sind, den Mehrwertsteuersatz des EU-Landes abführen müssen, in dem der Käufer wohnt. Europäische Unternehmen jedoch zahlen den Steuersatz ihres Heimatlandes. Verkäufe an Konsumenten außerhalb der EU können sie neuerdings steuerfrei abwickeln. Damit beseitigt die Richtlinie Nachteile für EU-Unternehmen gegenüber aus anderen Ländern stammenden Firmen, die keine Mehrwertsteuer abführen müssen.

Gemäß dem Regelwerk müsste ein amerikanisches Unternehmen beim Verkauf einer Software beispielsweise 25 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis aufschlagen, wenn der Kunde aus Schweden kommt. Für einen Anbieter aus Luxemburg würde der Steuersatz auf das gleiche Geschäft hingegen nur 15 Prozent betragen, da nicht der Steuersatz des Skandinaviers, sondern der des Beneluxlandes gälte.

Das Gesetz wird zwar erst im Juli 2003 in Kraft treten und bedarf noch der Ratifizierung des Europäischen Parlaments, doch die US-Regierung beschwert sich schon, da sie Nachteile für kleine amerikanische Anbieter befürchtet.

Die Mehrwertsteuer für digitale Güter soll zunächst für drei Jahre gelten. Danach wird geprüft, ob Änderungen angebracht sind. Dann käme vielleicht die Idee der britischen Regierung eines EU-weit einheitlichen Steuersystems für solche Online-Geschäfte zum Zuge. (fn)