Digitale Güter

EU-Rat besiegelt Internet-Steuer

17.05.2002

MÜNCHEN (CW) - Eine im Februar dieses Jahres von den EU-Finanzministern verabschiedete Richtlinie zur Besteuerung von Internet-Verkäufen (siehe CW 08/02, S. 8) hat mit dem Europäischen Rat die letzte Hürde passiert. Sie betrifft lediglich Online-Geschäfte mit digitalen Gütern, etwa kostenpflichtige Downloads von Software und Filmen, Bezahlinhalte sowie Online-Spiele und Dienstleistungen. Ausgenommen sind Transaktionen zwischen Unternehmen. Die Regelung legt fest, dass Firmen, die nicht innerhalb der EU beheimatet sind, den jeweiligen Mehrwertsteuersatz des EU-Landes abführen müssen, in dem der Käufer wohnt. Unternehmen mit Sitz in Europa zahlen den Steuersatz ihres Landes. Verkäufe an Konsumenten außerhalb der EU können EU-Firmen dagegen steuerfrei abwickeln. (fn)