Klares Votum

EU-Parlament stoppt Urheberrechtsabkommen Acta

04.07.2012
Das heftig umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen Acta ist begraben.

Das EU-Parlament hat es wie erwartet abgelehnt. Jetzt ist die EU bei dem Abkommen nicht dabei, und die Europäer müssen wohl oder übel wieder an den Verhandlungstisch. Nach monatelangen heftigen Protesten hat das EU-Parlament das Urheberrechtsabkommen Acta endgültig verworfen. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit gegen diesen internationalen Handelsvertrag. 39 Abgeordnete stimmten für Acta, 478 dagegen und 165 Abgeordnete, in erster Linie Christdemokraten, enthielten sich der Stimme.

Nun kann das Abkommen in der EU nicht in Kraft treten. Christdemokraten hatten zuvor vergeblich versucht, die Abstimmung zu verschieben, um das Vertragswerk doch noch zu retten. Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass es kein Neuabkommen geben werde. Sie will jetzt das Gutachten des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) abwarten, und dann die Lage prüfen.

Für das Urheberrecht in Deutschland ändert sich mit oder ohne Acta nichts. Die meisten Acta-Regeln gelten schon. International - aber ohne die EU - kann Acta in Kraft treten, doch Kritiker bemängeln grundsätzlich den Wert eines Abkommens, das Produktpiraterie bekämpfen soll, bei dem Staaten wie Indien und China jedoch nicht mitmachen. Acta wurde 2010 von der EU, den USA und weiteren Staaten vereinbart, darunter Australien, Kanada, Japan, Südkorea und die Schweiz.

Gegnern und Befürwortern ist klar, dass ein Urheberrechtsschutz notwendig ist. Produkt- und Markenpiraterie nehmen international zu. Das reicht von finanziellen Verlusten für Autoren bis hin zur Gefahr für die Gesundheit, wenn gefälschte Medikamente im Internet verkauft werden. Doch in seiner vorliegenden Form halten viele Experten das Abkommen für überfrachtet. Notwendige Regelungen gegen Produktpiraterie sollten von Maßnahmen zum Urheberschutz im Internet getrennt werden - so auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es wäre besser, die Bereiche Urheberrechte und Patente in einem neuen Abkommen zu trennen, sagte sie.

Der außenhandelspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Daniel Caspary (CDU) bedauerte die Entscheidung des Parlaments. Statt Acta komplett abzulehnen, hätte man besser die Stellungnahme des EuGH abwarten sollen. "Wir brauchen eine Klärung der Rolle von Internet Service Providern sowie eine bessere Definition von Urheberrechtsverstößen im Internet", sagte Caspary. Das hätte der EuGH geleistet.

Das "Anti-Counterfeiting Trade Agreement" sollte den Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie verbessern und Urheberrechte im Internet besser schützen. Selten war ein EU-Vertrag so umstritten: Zehntausende sind aus Protest Anfang des Jahres auf die Straße gegangen. Kritiker fürchten um die Freiheit im Internet und warnten vor Einschränkungen der Bürger- und Verbraucherrechte. Befürworter warnten, dass ohne Schutz des geistigen Eigentums der wirtschaftliche Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie große Ausmaße annehmen würde.

Es ist nicht das erste Mal, dass das EU-Parlament seit der Erweiterung seiner Rechte durch den Vertrag von Lissabon ein internationales Abkommen kippt. Die Parlamentarier lehnten 2010 das Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankendaten an die USA ab, wegen Bedenken beim Datenschutz. Mit Nachbesserungen wurde das Abkommen einige Monate später akzeptiert. (dpa/tc)