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EU-Parlament entscheidet morgen über Softwarepatente

05.07.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der seit rund vier Jahren schwelende Streit über Softwarepatente in der EU geht in eine neue Runde. Morgen stimmt das Europaparlament über die "Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" ab. Ziel der Initiative ist es, die Patentgesetze in den 25 EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss sich das Parlament mit dem EU-Ministerrat einigen. Doch die Positionen liegen weit auseinander. Dem Parlament liegt ein Antragspaket vor, das die vom EU-Rat bereits abgesegnete Richtlinienversion in wesentlichen Punkten verändern soll. Dahinter steht eine Gruppe von fast 200 Europaabgeordneten aus verschiedenen Parteien. Ihnen die geht die vom Ministerrat unterstützte Regelung, die das relativ großzügige Erteilen von Patenten vorsieht, zu weit. Diese Art der Patentvergabe würde vor allem kleine Unternehmen gegenüber Konzernen benachteiligen, lautet ein zentrales Argument.

Zu den schärfsten Kritikern der Ratsversion gehören Anhänger der Open-Source-Gemeinde. Sie sehen darin eine Gefahr für die Entwickler quelloffener Software, die bei ihrer Arbeit stets riskieren würden, gegen Patente auf bestimmte Funktionen oder Algorithmen zu verstoßen.

Eine restriktivere Patentregelung lehnen dagegen vor allem große ITK-Anbieter ab, darunter Microsoft, SAP, Ericsson und Nokia. Sie erachten Patente in Zusammenhang mit Computersystemen als notwendig, um ihre technischen Innovationen zu schützen. Aus der Sicht der Patentgegner reicht dafür das Urheberrecht aus.

Vor diesem Hintergrund müssen die Parlamentarier über eine ganze Reihe komplizierter technischer und juristischer Streitpunkte entscheiden. In den Änderungsanträgen geht es beispielsweise um die Frage, wie die Begriffe Erfindung und Innovation exakt zu definieren sind. Dass das Parlament allen geforderten Änderungen der Patentkritiker zustimmt, halten Beobachter für unwahrscheinlich. Umgekehrt sei auch eine komplette Ablehnung der Anträge kaum denkbar.

Nach der Entscheidung des Parlaments ist das juristische Tauziehen noch nicht beendet. Der EU-Ministerrat hat dann drei Monate Zeit, eventuelle Änderungen an dem Gesetzestext zu prüfen. Lehnt er sie ab, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament. (wh)