Bonn möchte an der Vergabe der TK-Lizenzen verdienen

EU-Minister einigen sich auf Regeln für den freien TK-Markt ab 1998

21.03.1997

Die jetzt verabschiedete ONP- Regelung sieht vor, daß alle Carrier beziehungsweise Organisationen, die einen signifikanten Marktanteil in einem Mitgliedsstaat oder einer EU-Region haben, sogenannte Universal Dienste anbieten. Im allgemeinen versteht der Ministerrat darunter, daß Carrier mit einem Marktanteil von 25 Prozent TK-Dienste wie nationale und internationale Sprachdienste, Fax- und Datenkommunikations-Möglichkeiten sowie öffentliche Telefonzellen bereitstellen müssen. Zudem sind die Netzbetreiber verpflichtet, ihre technischen Spezifikationen offenzulegen, um eine funktionierende Interconnection zwischen konkurrierenden TK-Unternehmen zu realisieren.

Mit ihren Ausführungen zur Lizenzvergabe wollen die Minister transparente Vergaberichtlinien ohne diskriminierende Bestandteile gewährleisten. In diesem Zusammenhang stieß vor allem der Versuch der Deutschen, die Lizenzgebühren abhängig vom erwarteten Umsatz und der Unternehmesgröße des künftigen Carriers zu erheben, auf harsche Kritik. Artikel 11 der Direktive legt nämlich fest, daß die erhobenen Lizenzgebühren lediglich die entstandenen Verwaltungskosten decken dürfen und nicht, wie von den Deutschen favorisiert, eine neue Geldquelle für leere Staatskassen sind.

Ferner einigten sich die Minister auf eine mögliche Beschränkung der Lizenzvergabe: Lediglich um eine effiziente Nutzung der Funkfrequenzen sicherzustellen, oder in einer Übergangszeit, in der nicht genügend Nummern verfügbar sind, kann ein Mitgliedsland die Zahl der Lizenzen limitieren.