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EU legt erste Richtlinien für E-Commerce vor

08.12.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Binnenmarkt-Rat der Europäischen Kommission hat sich über erste Richtlinien für einen einheitlichen Rechtsrahmen in bezug auf E-Commerce geeinigt. Diese besagen, daß es künftig keine Zulassungspflicht für Internet-Anbieter in der EU geben wird. Die Unternehmen müssen auf ihrer Website lediglich ihre Adresse und ihren Namen listen. Im Web geschlossene Verträge erhalten Rechtsgültigkeit. Was Haftungsfragen betrifft, sollen Internet-Service-Provider nicht für die Inhalte haftbar gemacht werden, die sie im Auftrag Dritter weiterleiten. Außerdem sollen sich die Verbraucher in Zukunft gegen die ungefragte Zusendung von Werbe-E-Mails wehren können.

Die Europäische Kommission muß spätestens ein Jahr, nachdem diese Richtlinien in Kraft getreten sind, eine Werberichtlinie vorlegen. Diesen Aspekt forcierte vor allem die deutsche Delegation, da befürchtet wird, der grenzüberschreitende E-Commerce umgehe die hierzulande geltenden Werbe- und Rabattgesetze. So dürfen in Deutschland beispielsweise Produkte nicht nach dem Prinzip "zwei zum Preis für eins" beworben und verkauft werden. Website-Betreiber in Frankreich oder Spanien, wo ein derartiges Werbeverbot nicht besteht, können nach den EU-Richtlinien jedoch ihre Waren mit diesem Slogan auch in Deutschland via Internet anbieten. "Wir müssen sehen, inwieweit wir unsere bestehenden Gesetze behalten können," erläuterte Hansjörg Geiger, ein Sprecher des deutschen Justizministeriums.