Zustellungsentgelte

EU-Kommission verlangt niedrigere Mobilfunktarife in Deutschland

27.06.2013
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Die Europäische Kommission hat die deutsche Bundesnetzagentur aufgefordert, ihre Pläne für die Mobilfunk-Zustellungsentgelte zu ändern oder zurückzunehmen.

Nach den Plänen der deutschen Telekom-Regulierungsbehörde wären Mobilfunk-Zustellungsentgelte in Deutschland um über 80 Prozent höher als in den meisten anderen Mitgliedstaaten, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Abgesehen davon, dass die deutschen Verbraucher überhöhte Preise zahlen, würden nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur auch deutsche Mobilfunkbetreiber gegenüber ausländischen Betreibern bevorzugt und damit Hindernisse im Binnenmarkt geschaffen.

Zustellungsentgelte sind diejenigen Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen.

Neelie Kroes, Kommissarin für die digitale Agenda, kommentiert: "Die Schaffung eines Telekom-Binnenmarkts und der Verbraucherschutz sind absolut vorrangig. Fast alle Mitgliedstaaten legen inzwischen ihre Mobilfunkpreise auf koordinierte Weise zum größtmöglichen Nutzen für die Verbraucher und den Wettbewerb fest, und hiervon sollte es nirgendwo Ausnahmen geben."

Die Aufforderung der EU-Kommission stehe am Ende einer dreimonatigen Untersuchung, heißt es weiter, bei der das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation den Standpunkt der EU-Kommission unterstützte. Während der bereits im Februar eingeleiteten Untersuchung habe die Bundesnetzagentur nicht überzeugend darlegen können, warum deutsche Carrier eine Sonderbehandlung erhalten.

Die deutsche Regulierungsbehörde müsse der Empfehlung zufolge ihre Vorschläge entweder zurückziehen oder ändern, um sie mit dem von der EU-Kommission empfohlenen Ansatz in Einklang zu bringen. Sollte sie dieser Empfehlung nicht nachkommen, droht die EU-Kommission geeignete rechtliche Schritte an.