Web

Streit um Ausschreibung

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Auftragsvergabe

31.01.2008
Die EU-Kommission hat die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Auftragsvergabe über Softwarelieferungen zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts verklagt.

Wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte, geht es um einen Auftrag, den die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) von der Datenzentrale Baden-Württemberg erhalten hatte. Diese kaufte Software für Auto-Zulassungen, die von der AKDB entwickelt worden war.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, die Datenzentrale Baden-Württemberg hätte die Auftragsvergabe ausschreiben müssen, obwohl sie selbst und der Lieferant Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und der öffentlichen Vergabeordnung unterliegen.

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht auch wegen eines Dienstleistungsauftrages über die Entsorgung von Bioabfall, den die Stadt Bonn 1997 an ein privates Unternehmen vergeben hatte. Dabei verpflichtete sich die Stadt zur Verbrennung von Haushaltsabfall, den der private Partner anlieferte, während dieser im Gegenzug den städtischen Bioabfall kompostieren ließ. Die Kommission leitete ein Verfahren ein, weil sie auch in diesem Fall überzeugt ist, der Auftrag hätte ausgeschrieben werden müssen. In beiden Fällen hatten sich Konkurrenten bei der EU-Behörde beschwert. (dpa/tc)