EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will künftig härter gegen Kartellsünder vorgehen. Gemäß den gestern beschlossenen "Richtlinien für die Berechnung von Geldstrafen in Kartellverfahren" geht es insbesondere Wiederholungstätern an den Kragen: Sie mussten bisher mit einer um 50 Prozent erhöhten Geldstrafe rechnen, künftig sollen es 100 Prozent sein. Die Regelung gilt zudem für jeden einzelnen zurückliegenden Fall. Hinzu kommt, dass die Kartellwächter dabei auch Verstöße gegen nationale Wettbewerbsgesetze berücksichtigen.
Eine weitere Änderung betrifft die Höchstgrenze für Geldstrafen. Sie bleibt zwar mit zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens bestehen. Die EU-Kommission will diesen Satz aber öfter ausschöpfen: Nach den neuen Regeln können die Wettbewerbshüter Geldstrafen bis zu 30 Prozent der jährlichen Verkäufe in dem jeweils betroffenen Marktsegment verhängen. Dieser Betrag wird noch mit der Summe der Jahre multipliziert, in denen die Gestzesverstöße begangen wurden.