EU-Kommission verdoppelt Kartellstrafen

04.07.2006

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will härter gegen Kartellsünder vorgehen. Gemäß den neuen "Richtlinien für die Berechnung von Geldstrafen in Kartellverfahren" geht es insbesondere Wiederholungstätern an den Kragen: Sie mussten bisher mit einer um 50 Prozent erhöhten Geldstrafe rechnen, künftig sollen es 100 Prozent sein. Die Regelung gilt zudem für jeden einzelnen zurückliegenden Fall. Eine weitere Änderung betrifft die Höchstgrenze für Geldstrafen. Sie bleibt zwar mit zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens bestehen. Die EU-Kommission will diesen Satz aber öfter ausschöpfen. Last, but not least bestraft die EU künftig bereits die Beteiligung an einem Kartell mit einer "Eintrittsgebühr", die 15 bis 25 Prozent des Jahresumsatzes betragen kann.