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Apple gelobt Besserung

EU-Kommission stellt Verfahren gegen Apple wegen iTunes-Preisen ein

09.01.2008
Apple wird die Preise für Musik europaweit anpassen. Damit sind die EU-Wettbewerbshüter zufrieden.

Mit der Ankündigung von gleichen Preisen für alle Nutzer in der EU beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ist der Computerhersteller Apple einem drohenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren entgangen. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, Apple habe eine Vereinheitlichung der Preise innerhalb von sechs Monaten zugesagt. Die Kommission stellte daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein. Sie waren 2005 von einer britischen Verbraucherorganisation ausgelöst worden: Diese hatte sich darüber beklagt, dass Apple bei iTunes in Großbritannien höhere Preise verlange als in anderen EU-Staaten.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte die Ankündigung von Apple: "Wir sind für alle Lösungen, die es den Verbrauchern erlauben, beim herunterladen von Musik von einem wirklichen Binnenmarkt zu profitieren." Die Kommission habe sich davon überzeugt, dass es zwischen den großen Musikproduzenten und Apple keine Vereinbarung über die Organisation des iTunes-Marktes gegeben habe. Solche Absprachen hatte die Kommission zunächst vermutet. Apple habe die Kommission davon überzeugt, dass die Struktur des Online-Angebotes vielmehr durch unterschiedliche Regelungen des Urheberrechts beeinflusst werde.

Bei iTunes kann Musik nur auf länderspezifischen Internet-Seiten gekauft werden: So kann beispielsweise mit einer britischen Kreditkarte nicht auf einer belgischen iTunes-Seite bezahlt werden. Nach Feststellungen der EU-Kommission lag der Preis für ein Musikstück in Großbritannien um 18 Prozent höher als im Gebiet der Euro-Zone. In Dänemark war es noch ein Unterschied von acht Prozent. Die Kommission erklärte am Mittwoch, sie sei nach wie vor dafür, dass die Kunden das iTunes-Angebot ohne Einschränkungen benutzen könnten. Allerdings müsse sie anerkennen, dass Lizenzpraktiken von Musikproduktionsfirmen und Urheberrechtsorganisationen es für iTunes "schwierig" machten, die iTunes-Internetläden für Verbraucher der gesamten EU zugänglich zu machen. Für den Fall, dass die EU-Kommission Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätte Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verpflichtet werden können. (dpa/ajf)