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EU-Kommission prüft staatliche Restrukturierungshilfe für Bull

17.03.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Europäische Kommission hat am gestrigen Dienstag ein förmliches Prüfverfahren über die von Frankreich beantragte Restrukturierungsbeihilfe für die angeschlagene Groupe Bull SA eröffnet. Um das Unternehmen vor dem Untergang zu bewahren, will der Staat rund 520 Millionen Euro zahlen, im Gegenzug beteiligt ihn der Computerpionier mit bis zu 30 Prozent an künftigen Gewinnen.

Hintergrund ist eine Rettungsbeihilfe über 450 Millionen Euro, die Frankreich bereits Ende 2002 bereitgestellt hatte. Diesen Kredit samt Zinsen sollte Bull laut Forderungen der EU-Kommission schon Mitte Juni 2003 an das Land zurückzahlen, angesichts seines geringen Cashflows und insgesamt mehr als 720 Millionen Euro Schulden ist er dazu aber nicht in der Lage.

Wie ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, hat Frankreich den Vorschlag bereits Ende Februar 2004 vorgelegt. Die Brüsseler Behörde will nun innerhalb der nächsten vier bis fünf Monaten eine Entscheidung treffen. Bei der Prüfung muss sich die EU-Kommission unter anderem darüber vergewissern, dass die Restrukturierungshilfe die Überlebensfähigkeit von Bull garantiert und keine unzulässigen Auswirkungen auf den Wettbewerb hat.

Falls die Wettbewerbshüter dem Vorschlag zustimmen, muss sich Bull dennoch zwischenzeitlich Geld für die Finanzierung des überfälligen Kredits beschaffen: Um den Bestimmungen der EU-Kommission zu entsprechen, darf die französische Regierung erst Anfang 2005 die Restrukturierungshilfe überweisen. So besagt eine Vorschrift, dass zwischen staatlichen Restrukturierungshilfen für ein Unternehmen mindestens ein Intervall von zehn Jahren liegen muss. Zuletzt war die Regierung Bull 1994 mit einer Finanzspritze in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu Hilfe gekommen.

Wegen Verletzung der Beihilferegeln hat sich Frankreich bereits im November 2003 eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingehandelt. Grund war der erwähnte Bull-Kredit. Diesen hatte die EU-Kommission nur unter der Auflage genehmigt, dass er nach marktüblichen Bedingungen gewährt werde. So legte die Behörde fest, dass das Unternehmen das Geld plus Zinsen bis Mitte Juni 2003 an den Staat zurückzahlen müsse. Als Frankreich bis November 2003 das Geld noch nicht zurückgefordert hatte, beschloss die EU-Kommission, juristische Maßnahmen gegen den Staat zu ergreifen.

Die Restrukturierungshilfe ist nur ein Teil eines komplexen Plans, um Bull wieder auf die Beine zu bringen. Zusätzlich sind die privaten Gläubiger des Konzerns bereit, auf 90 Prozent ihrer Anleihen zu verzichten und den Rest in Bull-Aktien umzuwandeln. Außerdem ist eine Kapitalerhöhung um 44 Millionen Euro geplant, an der sich Altaktionäre wie NEC und France Télécom mit 33 Millionen Euro beteiligen wollen (Computerwoche.de berichtete). (mb)