Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommission bekräftigt Pläne für Überarbeitung

12.12.2013
Nach einem kritischen Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission ihre Pläne zur Überarbeitung der beanstandeten Regelung bekräftigt.

"Wir haben die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2011 bewertet", sagte der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in Brüssel. "Die Auswertung zeigte die Notwendigkeit, die Richtlinie zu verbessern." Das Gutachten (PDF-Link) wollte der Sprecher im Detail nicht kommentieren.

Bei der Prüfung 2011 sei es besonders um die Verwendung der Daten, den Zugriff durch Ermittlungsbehörden und die Dauer der Speicherung gegangen. Diese Bereiche hatte auch der Gutachter beim EuGH besonders in den Blick genommen.

Die EU-Kommission hatte die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten in ihrem Bericht 2011 als sinnvoll bezeichnet, allerdings Respekt für die Privatsphäre der Bürger angemahnt. Der Gutachten des Europäischen Gerichtshofs war zu den Schluss gekommen, dass die Richtlinie gegen die Grundrechtecharta der EU verstoße (PDF-Link).

In Deutschland war die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nach erfolgreichen Verfassungsklagen bislang nicht in nationales Recht umgesetzt worden. CDU/CSU und SPD haben sie jetzt allerdings wieder in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen mit dem Hinweis, sich in Brüssel um eine Verkürzung der Speicherdauer von sechs auf drei Monate einsetzen zu wollen. Das war bereits unter anderem von der FDP heftig kritisiert worden. Nun scheint es aber denkbar, dass nach dem EuGH-Gutachten die Richtlinie auf europäischer Ebene vollends gekippt wird. Das würde der mögliche Große Koalition ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ersparen. (dpa/tc)