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EU-Justizminister legen Hackern und Virenschreibern die Daumenschrauben an

03.03.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die EU-Justizminister haben die Gesetzeslage für Hacker und so genannte Cyber-Terroristen signifikant verschärft. Wer sich unbefugt in Informationssysteme einklinkt, begeht nach der neuen Rechtsprechung ein Delikt, das so bislang nicht per Gesetz als abzustrafender Tatbestand festgehalten war. Außerdem erhöhten die Minister das Strafmaß empfindlich. Die Vorschläge der EU-Justizminister müssen jetzt noch das EU-Parlament passieren, um dann auch in die nationale Rechtsprechung eingearbeitet zu werden.

Die Politiker einigten sich unter anderem darauf, dass Hacker und Virenautoren bis zu fünf Jahre hinter Gitter kommen können. Online-Kriminalität soll nach dem Beschluß der Minister einen einheitlichen Strafkodex in Europa erhalten."Wir legen eine gemeinsame Definition und ein Strafmaß für Online-Kriminalität in allen 15 Mitgliedsstaaten fest", sagte Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz und Inneres. Hacker ist nach dem harmonisierten EU-Strafrecht danach jede Person, die sich rechtswidrig Zugang zu Informationssystemen verschafft. Als "rechtswidriger Eingriff in Informationssysteme" werden Angriffe auf Dienste oder Verbreitung von Viren bezeichnet. Kann eine solche Tat in Zusammenhang mit organisierter Kriminalität gebracht werden, setzen die Minister das Strafmaß auf zwei bis maximal fünf Jahre an. In weniger schweren Fällen können Delinquenten ein bis drei Jahre in Haft kommen.

Die Europäische Kommission hatte zuvor einen Rahmenbeschluss des Rates über "Angriffe auf Informationssysteme" verabschiedet. "In den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Lücken, die es den Strafverfolgungs- und Justizbehörden erschweren könnten, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen“, so Vitorino. Die vereinheitlichte Rechtsprechung soll auch der Tatsache Rechnung tragen, dass Hackerattacken und Virenangriffe grenzüberschreitend sind. Hier mußte, so die Politiker, durch eine harmonisierte Rechtsprechung die Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative gewährleistet werden. Weitere Hausaufgaben bekamen die einzelnen Länder insofern, als sie aufgefordert wurden, ihre Behörden mit geeigneten Strafverfolgungswerkzeugen auszustatten. (jm)