Wettbewerbskommission setzt Sanktionen aus

EU gewährt Microsoft Aufschub

02.07.2004
MÜNCHEN (CW) - Die EU-Kommission hat die gegen Microsoft verhängten Sanktionen vorläufig ausgesetzt. Das Europäische Gericht Erster Instanz wird voraussichtlich im September entscheiden, ob Microsoft auch bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens von den Auflagen befreit wird.

Die EU-Wettbewerbskommission hatte Microsoft im März zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und gleichzeitig harte Sanktionen verhängt. Binnen 90 Tagen sollte der Konzern eine Windows-Version ohne den eigenen "Media Player" auf den Markt bringen. Zugleich verpflichtete die EU den Hersteller, Konkurrenten im Server-Markt Schnittstelleninformationen für Windows-Clients zur Verfügung zu stellen.

Microsoft legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Wege einer einstweiligen Verfügung versuchten die Anwälte zudem, den Vollzug der Sanktionen bis zum Abschluss des Hauptverfahrens aussetzen zu lassen. Letzteres käme im dynamischen Softwaremarkt fast einem Freispruch gleich, monieren Kritiker, da das Verfahren mehr als drei Jahre dauern könnte.

Wie aus Brüssel zu hören ist, reagierte die EU-Kommission auf diesen Sachverhalt und setzte die Auflagen zunächst freiwillig außer Kraft. Damit solle dem Gericht genügend Zeit gegeben werden, endgültig über die Aussetzung zu entscheiden. (wh)