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EU-Gesetz: Mehrwertsteuern auf Online-Dienste

10.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am 1. Juli 2003 tritt eine EU-Direktive in Kraft, nach der auf Online-Verläufe und digitale Dienstleistungen Mehrwertsteuern anfallen. Zwischen 15 und 25 Prozent müssen an den Fiskus bezahlt werden, wenn sich Interessierte in den 15 EU-Staaten Software und Musik herunterladen oder ihre Rechnungen an Internet-Provider oder Online-Auktionshäuser bezahlen. Der Online-Auktionsanbieter Ebayhat auf die Direktive bereits mit einer Anhebung seiner Gebühren in Deutschland reagiert. Des weiteren kündigte der Deutschland-Ableger zum 1. Juli eine neue Gebührenstruktur an. Deutlich teurer wird beispielsweise das Einstellen von Auktionen für Automobile, Boote und Flugzeuge. (ho)