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EU-Gericht verschafft MCI moralische Genugtuung

28.09.2004

Bevor es sich Ende der Woche mit Microsoft befassen darf, hat das Luxemburger EU-Berufungsgericht heute entschieden, dass europäische Kartellbehörden im Jahr 2000 die geplante Übernahme von Sprint durch MCI (damals noch Worldcom) nicht hätten verbieten dürfen. Leider lasse sich die damalige Entscheidung nicht mehr rückgängig machen, so das Gericht - der Merger ist längst vom Tisch. Die Entscheidung macht aber MCI das Leben leichter, da sie die frühere Feststellung anulliert, MCI verfüge bei Netzen für Internet-Datenströme über eine dominierende Markposition.

Die EU hatte mit der geplanten 127-Milliarden-Dollar-Übernahme erstmals einen reinen US-Deal blockiert (die US-Kartellbehörden planten dasselbe). MCI hatte prozessual argumentiert, die Veröffentlichung des EU-Entscheids sei unzulässig gewesen, da sie erst einen Tag nach der offiziellen Absage der Transaktion erfolgte. Brüssels Anwälte erklärten demgegenüber, der Rückzieher sei seinerzeit nur vage formuliert worden. Außerdem hätten die Anklagen gegen den früheren Worldcom-Chef Bernard Ebbers gezeigt, dass das Misstrauen berechtigt gewesen sei.

Einen weiteren Rückschlag bedeute der heutige Spruch für EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Das Luxemburger Gericht hatte in der Vergangenheit bereits mehrere wichtige Entscheidungen des Kartellwächters wieder aufgehoben - gleiches droht ihm auch im Falle der Berufungsklage Microsofts, die ab Donnerstag verhandelt wird. (tc)