Verzicht auf Frequenzzuteilungsrecht

EU fördert Satelliten-Services in ländlichen Gegenden

23.05.2008
Von pte pte
Das Parlament der Europäischen Union hat neue Kriterien für die Vergabe von Frequenzen an Satellitenmobilfunkdienste verabschiedet.

Betreiber solcher Systeme müssen in Zukunft mindestens 60 Prozent der Fläche jedes europäischen Landes abdecken und mindestens 50 Prozent der jeweiligen Bevölkerung erreichen. Das Spektrum, das die EU zur Vergabe stellt, liegt zwischen 1980 und 2010 MHz für die Erde-Weltraum-Verbindung und zwischen 2170 und 2200 MHz für die Verbindung zur Erde. Kein Betreiber darf mehr als 15 MHz in jede Richtung nutzen. Das Problem der Zeitverzögerung ("Latenz") ist jedoch nicht gelöst, berichtet "The Register".

Die Mitgliedsstaaten haben als Eigentümer des Radiospektrums auf ihr Zuteilungsrecht von Frequenzen verzichtet. Die EU soll in dem Frequenzbereich, der sich ungefähr um die 2GHz bewegt, ein EU-weites Vergabeverfahren durchführen. Ziel ist es, den Zugang von ländlichen Gegenden zu Services wie Breitband-Internet und Handy-TV zu verbessern. Der Nachteil an diesen geostationären Satellitenservices ist jedoch eine Zeitverzögerung von einigen Sekunden, die durch die lange Entfernung zwischen Erde und Satellit entsteht.

Dieses Problem könnte durch Satelliten in erdnäheren Umlaufbahnen gelöst werden. Doch das würde eine höhere Anzahl an Satelliten erfordern, die öfter ausgetauscht werden müssten. Zusammen mit kostspieligeren Receivern würde dieses System die Betreiber um einiges mehr Geld kosten. Dafür kommen also nur Unternehmen in Frage, denen die Übertragungsgeschwindigkeit wichtiger als der Preis ist. In den USA konnte Mobile Satellite Ventures das Department for Homeland Security als Kunden gewinnen. Doch auch dieses System wird geostationär sein und dadurch eine gewisse Zeitverzögerung mit sich bringen. (pte)