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EU erlaubt private Musikdownloads

03.02.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Rahmen der Richtlinie zur Produktpiraterie hat die Europäische Kommission einen Entwurf vorgelegt, der den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Software sowie Musik- und Videodateien regeln soll. Der Vorschlag von Kommissars Frits Bolkenstein sieht einheitliche Haftstrafen in allen Mitgliedsstaaten für professionelle Raubkopierer vor. Außerdem sollen ihre Bankkonten beschlagnahmt werden dürfen. Allerdings will Bolkenstein auch die Hersteller enger in die Pflicht nehmen. Demnach sollen sie geeignete Maßnahmen entwickeln, anhand derer Verbraucher ein Original problemlos von einer Kopie unterscheiden können. Empfohlen wird zum Beispiel ein Code für CDs und DVDs, in dem der Herstellungsort festgehalten wird. Solche Maßnahmen müssen laut Entwurf jedoch den freien Informationsfluss gewährleisten und dürfen den Zugang zum Internet nicht behindern oder verteuern, etwa durch Auflagen für Provider.

Bolkenstein geht davon aus, dass durch Produktpiraterie jährlich 17.000 Jobs verorengehen. Außerdem bezieht er sich auf eine Erhebung der BSA (Business Software Alliance) aus dem Jahr 2002, nach der 37 Prozent aller im Gebiet der EU eigesetzten Softwareanwendungen nicht korrekt lizenziert sind.

Die Rechte von privaten Anwendern schränkt der Vorschlag nicht ein. Demnach bleiben in diesem Bereich die bisher geltenden nationalen Regelungen bestehen. In den meisten EU-Ländern dürfen zum Beispiel Musikstücke für private Zwecke kopiert werden. Als illegal stuft die Kommission dagegen Online-Tauschbörsen wie Kazaa oder Morpheus ein, da sich die Dienste zum Teil über Werbung finanzieren. (lex)