Ziel der Vorlage ist die Vereinheitlichung und Aktualisierung der seit 1998 in den meisten EU-Ländern geltenden Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre. Vereinheitlicht wird vor allem die Verbreitung unerwünschter Werbenachrichten. Diese sollen unabhängig vom Medium (Fax, Telefon, E-Mail) nur dann zugestellt werden dürfen, wenn der mögliche Kunde vorher explizit zugestimmt hat. Diese Vorschrift gilt bereits in vier EU-Ländern. Andere Mitglieder arbeiten dagegen mit so genannten Robinson-Listen, in die man sich eintragen muss, um keine Werbesendungen zu erhalten.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Verwendung von Software wie Cookies einzuschränken, mit der personenbezogene Daten ohne Wissen des Nutzers gesammelt werden können. Diese Regelungen sollen allerdings nur eingeführt werden, falls die Industrie ein weiteres Jahr den Aufruf der EU-Kommission vom Februar 1999 ignoriert, ihre Produkte mit den Datenschutzrichtlinien in Übereinstimmung zu bringen.
Schließlich dürfen die Daten, die bei der Lokalisierung von Handys entstehen, nur für die Herstellung der Verbindung und zur Abrechnung verwendet werden. Ansonsten müssen sie nach Beendigung der Verbindung anonymisiert oder gelöscht werden. Ausnahmeregelungen soll es nur für Notdienste geben.