Public-ICT - E-Government

Praxis-Studie

EU-Dienstleistungsrichtlinie noch wenig umgesetzt

17.02.2010
Von Johannes Klostermeier

Sechs Handlungsempfehlungen für Kommunen

Die Studie schließt mit sechs Handlungsempfehlungen, mit denen die Kommunen dem in der Studie festgestellten Nachholbedarf begegnen können:

  1. Eine verstärkte Nutzung von konkreten „Best Practices“, um die Ziele der EG-DLR besser aus der abstrakten Forderung heraus zu lösen.

  2. Die Bereitstellung von technischen Vorlagen sowie konzeptionellen Grundlagen und Hinweisen, um so die Erfahrungen erfolgreicher Kommunen aufzugreifen.

  3. Investition in die Qualifizierung des eigenen Personals. Neben informationstechnischem Wissen sind dies Teamfähigkeit, Projekt-Management, Prozessdenken und methodische Kompetenz im Change Management.

  4. Wandel der strategischen Ausrichtung in den Kommunen, das heißt, die administrative und politische Führung ist dazu angehalten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die wichtigen Punkte zur Umsetzung der Richtlinie auf der Agenda des kommunalen Handelns zu halten.

  5. Eine stärkere Nutzung des Angebots durch die Unternehmen, angestoßen beispielsweise durch begleitende Marketing-Konzepte der Wirtschaftsförderungen.

  6. Die Chancen für den eigenen Wirtschaftsstandort nutzen durch die Bereitstellung elektronischer Dienstleistungen für eine komfortable und schnelle Abwicklung für Unternehmen.

Interessenten können die Studie hier herunterladen. Weitere Informationen: www.eu-dlr-studie.de.