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EU bringt Regelung für biometrische Ausweise auf den Weg

03.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Europäische Parlament hat Kommissionsvorschlägen zugestimmt, die unter anderem die Gesichtserkennung als biometrisches Merkmal in Reisepässen von EU-Bürgern vorschreiben. Grundlage der damit initiierten Regulierung ist der so genannte "Coelho-Report", der im Auftrag der EU-Kommission erstellt wurde und Empfehlungen dahingehend enthält, die Sicherheitsfunktionen und biometrischen Merkmale von EU-Reisepässen zu standardisieren.

Die Mitgliedsstaaten werden zwei Möglichkeiten haben, diese Vorgabe zu erfüllen: Entweder mit Hilfe einer digitalisierten Version eines Gesichtsfotos oder eines biometrischen Scans, der etwa 1800 Punkte im Gesicht einer Person erfasst und speichert. Das letztere Verfahren ist genauer, aber dafür auch teurer. Die Gesichtserkennung hatte die International Civil Aviation Organization (ICAO) im vergangenen Jahr als "wichtigstes interoperables biometrisches Merkmal" für Reisedokumente definiert.

Jetzt muss noch der Ministerrat seine Zustimmung zu der neuen Verordnung erteilen. Außerdem müssen auch die nationalen Datenschutzbeauftragten innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass sie in der Lage sind, die von den Abgeordneten des EU-Parlaments geforderten Datenschutzrichtlinien umzusetzen und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Die Politiker hatten verlangt, dass die biometrischen Merkmale nur benutzt werden dürfen, um die Echtheit des Dokuments beziehungsweise die Identität des Ausweisinhabers zu kontrollieren. Außerdem dürfen die Daten der Reisedokumente nicht in zentralen Datenbanken erfasst werden. Erbringen die Datenschutzbeauftragten innerhalb von 18 Monaten den Beweis hierfür, tritt der Erlass in Kraft.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass bis zum Jahr 2008 Fingerabdrücke als weiteres persönliches Erkennungsmerkmal in die Reisepässe aufgenommen werden. Derzeit diskutieren EU-Offizielle jedoch noch darüber, ob dies den einzelnen Mitgliedsstaaten vorgeschrieben werden soll. (ave)