Richtlinienentwurf in Brüssel verabschiedet

EU billigt eingeschränkten Patentrechtsschutz

03.10.2003
MÜNCHEN (CW) - Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienentwurf gebilligt, demzufolge es zwar prinzipiell Patente in der Softwarebranche geben kann - allerdings nicht für reine Softwareprogramme.

Nachdem das Europäische Parlament und dessen 379 Abgeordnete der Richtlinie mit ihren bis zur letzten Minute eingebrachten insgesamt 78 Änderungsanträgen zugestimmt hatten, war nur eins unklar: wer der Sieger in der Auseinandersetzung um Softwarepatentregelungen in Europa ist. Kritiker einer solchen Regelung wie etwa mittelständische Unternehmen sehen erhebliche Aufwendungen für die Installierung von Rechtsabteilungen auf sich zukommen, um etwaige Lizenzverpflichtungen aus Patentregelungen prüfen zu können.

Befürworter wie der Sprecher der europäischen Volkspartei, Joachim Wuermeling (CSU), sagen, die jetzige Novelle schaffe klare Regeln, um sich gegen "ein Überborden von Patenten zu schützen".

Der vom Europaparlament gebilligte Richtlinienentwurf lässt Patente auf reine Software nicht zu. Auch die Verarbeitung von Informationen, Geschäftsmethoden oder mathematische und - eher allgemein formuliert - andere Methoden können nicht geschützt werden. Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm eingesetzt wird, sind nach der Novelle ebenfalls nicht patentierbar.

Bevor die Richtlinie frühestens zum Ende des Jahres verabschiedet werden kann, muss sich zunächst der Ministerrat mit der Novelle befassen. Dies soll nicht vor dem November 2003 geschehen. (jm)