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EU-Auflagen für Microsoft nur in Europa?

27.02.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die von der EU-Kommission geplanten Auflagen im Kartellverfahren gegen Microsoft sollen offenbar nur für das Gebiet der Europäischen Union und nicht weltweit gelten. Damit wolle die Brüsseler Exekutive Vorwürfe vermeiden, sie schieße über das Ziel hinaus, berichtet das "Wall Street Journal" unter Berufung auf Insider. Der anfänglich in EU-Kreisen kursierende Entwurf einer Entscheidung gegen den Softwarekonzern enthielt noch keinerlei geographische Einschränkung. Diese sei erst Ende vergangener Woche eingefügt worden, bevor das Papier an die Kartellämter der 15 Mitgliedsstaaten zur Begutachtung verschickt wurde.

EU und USA waren sich in der Vergangenheit schon mehrfach über weit reichende Entscheidungen in die Haare geraten - beispielsweise, nachdem die USA in der Folge des Enron-Bilanzskandals auch ausländische Wirtschaftsprüfungsfirmen mit Auflagen belegten, falls diese die Bilanzen von US-Firmen testieren, oder nachdem die EU den geplanten Merger der beiden US-Firmen GE und Honeywell blockiert hatte.

Eine Entscheidung der Europäischen Kommission in dem Verfahren gegen Microsoft könnte bereits im kommenden Monat veröffentlicht werden, falls sich beide Seiten nicht noch zuvor einig werden. Geplant sind dem Vernehmen nach Strafen für Kartellrechtsverstöße Microsofts in der Vergangenheit sowie Auflagen für die Interoperabilität von Server-Betriebssystemen, die Microsoft erfüllen müsste. Außerdem könnte die Kommission verlangen, dass Microsoft entweder den Windows Media Player aus dem Betriebssystem entfernt oder konkurrierende Produkte von Real Networks und Apple gleichfalls beilegt. (tc)