UMTS-Klage

Etappensieg für Europas Mobilfunker

13.08.2004

MÜNCHEN (CW) - Im Streit darüber, ob der Staat die bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen angefallene Mehrwertsteuer zurückzahlen muss, entscheidet jetzt der Europäische Gerichtshof.

Ende vergangenen Jahres hatten Österreichs UMTS-Netzbetreiber, unter ihnen die Deutsche-Telekom-Tochter T-Mobile Austria, ihre Regierung auf die Rückzahlung von 140 Millionen Euro Umsatzsteuer verklagt. Sie beriefen sich auf eine EU-Umsatzsteuerrichtlinie, derzufolge der Staat bei Leistungen des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer verrechnen muss. Der Fiskus in Wien hätte bei der Lizenzversteigerung vor vier Jahren eine Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer von 20 Prozent ausstellen müssen, so das Argument.

Für Europas Mobilfunkanbieter bedeutet die Prüfung der Angelegenheit durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Etappensieg. Denn die Klage hat Modellcharakter. Bei einer Entscheidung zugunsten der Kläger hätten auch die Lizenznehmer anderer EU-Länder mit ihren Klagen gute Erfolgsaussichten. In Deutschland hatte der Fiskus bei der Versteigerung der sechs UMTS-Lizenzen für je 8,4 Milliarden Euro Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 7,5 Milliarden Euro kassiert. (sp)