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Esser pocht auf 200.000 Euro Entschädigung

02.02.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein halbes Jahr nach seinem Freispruch im Mannesmann-Prozess kämpft Ex-Konzernchef Klaus Esser um eine Entschädigung von mindestens 200.000 Euro. Das gesamte Ermittlungsverfahren sei rechtswidrig gewesen. Die Presseauskünfte der Justiz, die im Vorwurf der Käuflichkeit gipfelten, hätten zudem seine Persönlichkeitsrechte verletzt, führten Esser und seine Anwälte am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht aus. Das Geld will Esser im Fall eines Erfolgs für wohltätige Zwecke stiften.

Nach einer vorläufigen Bewertung des 15. Zivilsenats ist aber fraglich, ob Esser wie in der ersten Instanz eine Geldsumme zugesprochen wird. Die Aufnahme von Ermittlungen habe nach bisheriger Sicht der Dinge im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft gelegen. Es habe bei den Beschlüssen über die umstrittenen Millionenprämien an Esser und andere Manager durchaus merkwürdige Formulierungen gegeben.

Zwar sei es im Zuge von Presseauskünften vermutlich zu Persönlichkeitsverletzungen gekommen, ob diese allerdings so schwerwiegend waren, dass sie ein Schmerzensgeld rechtfertigten, sei fraglich. Es sei zwar nicht fair gewesen, dass Journalisten noch vor Esser selbst von der beabsichtigten Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens informiert worden seien. Letztlich sei es aber nur um zwei Tage gegangen und die Vorwürfe seien schon vorher öffentlich bekannt gewesen, sagte Richter Bernhard-Rudolf Schüßler. Eine Entscheidung will das Gericht am 27. April verkünden.

"Es war nie die Absicht des Landes oder des Generalstaatsanwalts, eine persönliche Vendetta gegen Herrn Esser zu führen", sagte die Prozessvertreterin des Landes, Verena Hoene. Es müsse auch für Ermittler möglich sein, rechtliches Neuland zu betreten und solche Sachverhalte vor Gericht klären zu lassen. Hoene zeigte sich nach der mehrstündigen Verhandlung "sehr zufrieden".

"Wir warten den Gang der Dinge mit Gelassenheit ab", sagte Essers Anwalt Ralph Wollburg. In erster Instanz hatte das Düsseldorfer Landgericht Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Im Strafprozess um die Millionenprämien war Esser vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue freigesprochen worden. Auch die anderen Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, wurden freigesprochen.

Vor fast genau fünf Jahren hatte der Mobilfunkkonzern Vodafone den Industriekonzern Mannesmann übernommen. Esser hatte an Prämien und Abfindungen insgesamt rund 30 Millionen Euro erhalten. Die Freisprüche sind noch nicht rechtskräftig. (dpa/tc)