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Esser kann auf Schmerzensgeld hoffen

27.03.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser hat gute Chancen auf Schmerzensgeld. Das Landgericht Düsseldorf erklärte, es sei nach den bisherigen Ermittlungen grundsätzlich der Auffassung, dass der Ruf des Angeklagten durch Äußerungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf so gravierend verletzt worden seien, dass er Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen hoher Prämienzahlungen während der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anklage wegen des Verdachts auf Untreue gegen Esser und andere erhoben. Essers Vorwurf, das ganze Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen ihn sei unrechtmäßig, stieß bei der Zivilkammer allerdings erst einmal auf Unverständnis. Ende April wird entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. (ho)