Ersetzt IP-Payment die Dialer?

17.01.2006
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 
Nachdem in der Silvester-Nacht das endgültige Aus für die 0190-Nummern kam, hoffen Abzocker nun auf eine neue Methode: das IP-Payment.

Dialer-Registrierung, Abschaltung der 0190-Rufnummern, Wechsel zur 09009-Gasse - die Bundesnetzagentur hat in der Vergangenheit viel unternommen, um die Verbraucher vor Abzockern zu schützen, die die Idee der kostenpflichtigen Service-Rufnummern pervertierten. Doch das Vorgehen der Behörde gegen die Betrüger gleicht einem Kampf gegen Windmühlen.

Hier lesen Sie ...

  • welches neue Bezahlver- fahren die Dialer ablösen könnte;

  • wo das Potenzial von IP-Payment liegt;

  • wer das Verfahren bereits nutzt;

  • welche Risiken sich für den Anwender von IP-Payment ergeben.

Ein Herz für die Dialer-Mafia? Das einfache Bezahlen per Mausklick birgt hohe Risiken, wenn die User beispielsweise lediglich anhand ihrer T-Online-Zugangsdaten authentifiziert werden.
Ein Herz für die Dialer-Mafia? Das einfache Bezahlen per Mausklick birgt hohe Risiken, wenn die User beispielsweise lediglich anhand ihrer T-Online-Zugangsdaten authentifiziert werden.

So erließ die Bundesnetzagentur zwar Vorschriften wie, dass Dialer mehrmals vom Anwender die bewusste Einwilligung zum Aufbau einer kostenpflichtigen Verbindung einholen müssen, damit die entstehenden Forderungen für die Nutzung des 0190-Service rechtens sind. Kaum waren die Verschärfungen in Kraft, da entdeckte die Dialer-Mafia neue Methoden wie Handy-Payment oder teure Satellitennummern sowie Auslands-Dialer. Allerdings sind diese Nummern für Dialer nicht zulässig, denn hierzulande darf seit Jahresbeginn ausschließlich die 09009-Gasse genutzt werden. Deshalb besteht nach Auffassung der Bundesnetzagentur für diese nicht registrierten Dialer auch keine Zahlungspflicht.

Bezahlen mit der IP-Adresse

Der legalen Möglichkeit beraubt, mit solchen Dialern einen schnellen Euro zu verdienen, hofft die Branche auf ein neues Bezahlverfahren: Das IP-Payment weckt die Begehrlichkeit der unseriösen Anbieter. Diese auch als IP-Billing bekannte Methode basiert auf der Annahme, dass jeder Internet-Nutzer anhand seiner IP-Adresse eindeutig identifizierbar ist. Besucht nun ein Surfer kostenpflichtige Seiten oder ruft entsprechende Dienstleistungen ab, dann speichert der Provider die IP-Adresse des Nutzers sowie Uhrzeit und Datum. Die Abrechnung erfolgt dann über die Telefonrechnung oder die Rechnung des Providers. Der führt die Einnahmen mit einem Provisionsabschlag an den Dienstleister ab.

Hierzulande wird das Verfahren in Reinform noch nicht genutzt. Lediglich T-Online offeriert seit Dezember mit der T-Com-eigenen Bezahlplattform T-Pay ein abgewandeltes Verfahren, bei dem der Benutzer mit seiner E-Mail-Adresse oder durch seine Online-Authentifizierung bezahlt. Konkrete Erfahrungen mit IP-Payment sammelten dagegen schon unsere österreichischen Nachbarn.