Epson gewinnt Domain-Prozeß

04.07.1997

MÜNCHEN (CW) - Auch im Internet gelten Markenschutz und namensrechtliche Vorschriften. Mit dieser Begründung entschied das Landgericht Düsseldorf im Prozeß der Firma Epson gegen eine Privatperson. Diese hatte sich den Namen "epson.de" beim Deutschen Network Information Center reservieren lassen und verlangte für die Übergabe der Domain-Adresse an den Druckerspezialisten 25000 Mark. Epson gewann den daraufhin angestrengten Prozeß in vollem Umfang. Geschützte Firmen- oder Markennamen dürfen von Unberechtigten auch im Internet nicht genutzt beziehungsweise reserviert werden.