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EPA stimmt für die Patentierung von Software

18.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mit zehn gegen neun Stimmen entschied der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA), Computerprogramme seien grundsätzlich patentierbar. Die Mitgliedsstaaten Deutschland, Großbritannien und Frankreich sprachen sich im Rahmen der Abstimmung gegen die Neuregelung aus. Nach Aussage des Abteilungsleiters für Wirtschaftsrecht im Bundesjustizministerium, Elmar Hucko, richtet sich die Kritik Deutschlands vor allem gegen "amerikanische Zustände". In den USA führten unzureichende Prüfverfahren und ein fehlendes Widerspruchsrecht dazu, dass so genannte Sperrpatente angemeldet werden können. Diese werden dann wie im Fall des "One-Click"-Patents des Online-Buchhändlers Amazon.com gegen Konkurrenten eingesetzt. Eine endgültige Entscheidung der am EPA beteiligten Staaten über die europäischen Patentrichtlinien wird auf einer diplomatischen Konferenz im November dieses Jahres erwartet (Computerwoche.de berichtete) .

Der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Heinrich Mayr, hat sich unterdessen für Softwarepatente ausgesprochen. Schon längst könne man nicht mehr von einer "Kunst der Computerprogrammierung" sprechen, sondern von "Softwaretechnik". Deshalb sei es "nur folgerichtig, auch die Spielregeln der Technik auf neue Erfindungen im Bereich der Softwareentwicklung anzuwenden und für diese einen patentrechtlichen Schutz zu ermöglichen", so Mayr. Er wandte sich jedoch dagegen, einfache Standards zu schützen, die der Errichtung von "Quasi-Monopolstellungen" dienten.