Entsorgung von Alt-IT wird teuer

03.08.2005
Von 
Senior Communication Managerin bei der Content Marketing Agentur Evernine
Ab Mitte August dieses Jahres müssen die Hersteller von IT-Geräten altes Equipment zurücknehmen. Auf die Anbieter kommt ein bürokratischer und finanzieller Kraftakt zu.

Hier lesen Sie…

  • was auf Hardwarehersteller und Nutzer mit der gesetzlich verordneten Rücknahmepflicht von Altgeräten zukommt;

  • welche Rolle die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register dabei spielt;

  • warum Sony seit anderthalb Jahren alle Produkte wiegt;

  • weshalb einfachere Systeme denkbar gewesen wären.

Die PC-Herstellung ist ein ressourcenfressendes Geschäft: Laut der Umweltstiftung WWF sind 1,3 Kilogramm fossile Brennstoffe nötig, um einen zwei Gramm schweren Speicherchip herzustellen. Die Produktion eines kompletten PC mit Monitor verschlingt durchschnittlich 240 Kilogramm fossile Brennstoffe zur Energiegewinnung, 22 Kilo Chemikalien und 1,5 Tonnen Wasser. Damit verbraucht ein 24 Kilogramm schwerer PC Ressourcen mit dem Gewicht eines Geländewagens. Ist ein Computerleben dann nach rund vier Jahren zu Ende, bleibt ein Haufen Schrott: In Deutschland fallen jährlich schätzungsweise 110 000 Tonnen IT -Müll an.

Der illegalen Entsorgung von Elektronikgeräten in Billiglohnländern soll ein Ende bereitet werden. (Foto: Basel Action Network)
Der illegalen Entsorgung von Elektronikgeräten in Billiglohnländern soll ein Ende bereitet werden. (Foto: Basel Action Network)

Den wachsenden Bergen an teils hochgiftigen Altgeräten hofft der Gesetzgeber mit dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)" entgegenzusteuern. Es wurde im März dieses Jahres verkündet und setzt zwei EU-Richtlinien um: Eine verbietet die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten, die andere nimmt die Hersteller bezüglich der Entsorgung der Altgeräte in die Pflicht. Das ElektroG tritt zum 13. August 2005 in Kraft. Eine besondere Übergangsregelung bestimmt allerdings, dass die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz bis zum 23. März 2006 ausgesetzt ist.

Sicher ist aber, dass die Hersteller verpflichtet sind, ausgediente Haushaltsgeräte, Computer oder Handys, die ab Mitte August in Verkehr gebracht werden, zurückzunehmen und zu entsorgen. Verbraucher dürfen den elektronischen Sperrmüll nicht mehr in die Restmülltonne werfen, sondern müssen ihn bei kommunalen Sammelstellen abgeben - allerdings ohne dafür zu zahlen. Weitere Schritte wie Behandlung, Verwertung, Recycling und umweltfreundliche Beseitigung übernimmt der Produzent. Ab dem 1. Juli 2006 dürfen außerdem nahezu keine Geräte mehr auf den Markt kommen, die bestimmte Schwermetalle oder bromierte Flammschutzmittel enthalten.