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Gericht zum Teilnehmeranschluß

Entscheidung gegen Telekom

09.11.1998
Von Michael Hufelschulte
Gericht zum Teilnehmeranschluß

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Die Deutsche Telekom muß ihren Mitbewerbern den "entbündelten Zugang" zu ihren Teilnehmeranschlußleitungen gewähren. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat eine entsprechende Klage der Telekom abgewiesen. Dies erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber dem Nachrichtendienst vwd. Das Bundespostministerium (BMPT) hatte 1997 entschieden, daß die Telekom die Leitungen zu den Endkunden "ungebündelt", d.h. ohne Zusatzleistungen, anbieten muß. Der Konzern hatte sich jedoch geweigert, seinen Mitbewerbern den "nackten Zugang" auf die Kabel zu ermöglichen und wurde daraufhin in mehreren Bescheiden aufgefordert, den Beschlüssen nachzukommen. Dagegen hatte die Telekom beim Verwaltungsgericht schließlich Klage eingereicht.