Neue Gesetzesvorlage

Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung geplant

08.12.2008

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab. Deshalb sei sie auch gegen gesetzliche Regelungen für die Entschädigung der Telekommunikationsfirmen. Auch die Linksfraktion schloss sich dieser Position an. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig.

Die auf Vorrat erfassten Daten sind die Telefonnummer des Anrufers, des Gesprächsteilnehmers und die Zeit des Rufaufbaus. Die Mobilfunkanbieter müssen außerdem die IMEI-Nummer speichern, mit der das Handy eindeutig identifiziert werden kann, sowie die Funkzelle, in der das Gerät zum Zeitpunkt des Gespräches eingebucht war. Dasselbe gilt für Kurznachrichten. Bei anonymen Prepaidkarten erfassen sie zumindest das Datum der Aktivierung und die Funkzelle. VoIP-Anbieter müssen neben dem Zeitpunkt des Gespräches auch die IP-Adressen von Anrufer und Angerufenem aufzeichnen.

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