Endanwender koennen bei der Arbeitsplatzgestaltung mitreden EU-Verordnung sorgt fuer Unruhe in der Branche

21.01.1994

MUENCHEN (hv) - Ausgerechnet Bananen waren es, die das oeffentliche Interesse auf Verordnungen der Europaeischen Union (EU) lenkten. An die IT-Welt dachte so recht niemand. Das koennte sich aendern. Die Bundesregierung ist dabei, eine EU-Richtlinie in deutsches Recht zu uebertragen. Danach sollen Endanwender ihre Bildschirmarbeitsplaetze kuenftig aktiv mitgestalten.

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Analyse der Arbeitsplaetze durchzufuehren", heisst es in der Verordnung. Zu hohe koerperliche und psychische Belastungen der Mitarbeiter sollen ausgeschlossen werden. Wie diese Untersuchung aussehen wird, ist noch ungewiss. DV-Verantwortliche fuerchten einen enormen buerokratischen Aufwand.

Die EU-Richtlinie verlangt nach Meinung von Experten im wesentlichen die Umsetzung der ISO-Norm 9241, in der es um "ergonomische Anforderungen fuer Buerotaetigkeiten mit Bildschirmgeraeten" geht. Diese Spezifikation repraesentiert den gegenwaertigen Stand der Technik. Mitarbeiter, deren Arbeitsplaetze nicht der ISO-Norm entsprechen, haben voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres die Chance, auf juristischem Wege bessere Arbeitsbedingungen zu erstreiten. Dann soll die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Ziel der Eurokraten ist es, Ueber- und Unterforderung von Endanwendern zu verhindern und individuell angepasste Arbeitsbedingungen zu erwirken. DV-Chefs fuerchten jedoch, dass damit ihre Investitionen in integrierte Standardsoftware in Frage gestellt werden koennten. Zu viele individuelle Detailanpassungen sind mit dem breiten Einsatz von Standardsoftware unvereinbar, lautet die Argumentation. (Siehe Seite 7)